Im Folgenden werden aktuelle Anträge und Initiativen der LBU-Fraktion im Gemeinderat vorgestellt und wir geben Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, über einen gesonderten Link die Haushaltsanträge der LBU einzusehen.

Anträge zum Haushalt 2024

1. Transparenz Haushaltsplanung 

Zur Schaffung von noch mehr Transparenz bei den Haushaltsberatungen wird beantragt, künftig beim Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung sowie bei den Teilergebnishaushalten die Ausgaben zum Stichtag 30.09. oder 31.10. des laufenden Jahres oder alternativ eine Hochrechnung für das laufende Jahr darzustellen. 

Außerdem sollen Erläuterungen erfolgen, wenn sich die Haushaltsansätze in den Teilergebnishaushalten für das kommende Jahr gegenüber dem aktuellen Haushaltsjahr wesentlich verändern. 

2. Darstellung der Einnahmen und systematische Erarbeitung der Einnahmepotenziale 

Die LBU beantragt eine strukturierte und transparente Darstellung der Einnahmen der Gemeinde sowie eine systematische Darstellung und Erarbeitung möglicher weiterer Einnahmepotentiale. 

Begründung:

Neben den Investitionen sollten auch die Einnahmen und deren Entwicklung übersichtlich dargestellt und im Rahmen der Haushaltsberatung erläutert werden. Eine klare, strukturierte Übersicht bietet die Möglichkeit, die Einnahmeseite der Gemeinde nachzuvollziehen und so Ansatzpunkte für die Erschließung von neuen Einnahmen zu identifizieren. Über die Darstellung hinausgehend, sollten die Einnahmepotentiale über alle Bereiche (Energie, Tourismus, Verwaltung, Steuern, etc.) hinweg systematisch analysiert werden und – nach Möglichkeit im Rahmen eines ganzheitlichen Konzepts zur langfristigen, zielgerichteten Entwicklung der Gemeinde – systematisch erschlossen werden. Hierzu wäre es auch sinnvoll, bewusst den Vergleich mit anderen Gemeinden zu suchen und beispielsweise auch die Anwendbarkeit bereits erfolgreicher Konzepte anderer Gemeinden in Bad Dürrheim zu prüfen. 

3. Prüfung Grundsteuer C 

Aufgrund einer gesetzlichen Regelung im Landesgrundsteuergesetz können Gemeinden ab 01.01.2025 aus städtebaulichen Gründen für unbebaute, aber baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festsetzen. Durch eine Grundsteuer C kann der Flächenverbrauch eingeschränkt und das Schließen von Baulücken und damit der Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ unterstützt werden. Sie dient auch dazu, einen Beitrag für die wohnungspolitischen Ziele und für die Klimaziele in Baden-Württemberg zu leisten. 

Es besteht die Möglichkeit, den Hebesatz in den Teilen des Gemeindegebiets zu erheben, in denen bestimmte städtebauliche Gründe vorliegen, um die Erhebung des gesonderten Hebesatzes zielgenau vornehmen zu können. 

In Bad Dürrheim findet bereits ein strukturiertes und professionelles Flächenmanagement zur Aktivierung von Baulücken statt. Die Einführung einer Grundsteuer C könnte weitere Anreize zur Nutzung unbebauter Grundstücke für die Bebauung schaffen und die Einnahmeseite der Kommunen stärken. 

Es wird beantragt die Rahmenbedingungen zur Einführung einer Grundsteuer C zu klären und zu prüfen, in welchen Gemeindeteilen die städtebaulichen Gründe für die Einführung einer Grundsteuer C vorliegen. Dabei sind die finanziellen Potenziale zu ermitteln sowie Aufwände und Nutzen darzustellen. 

4. Konkrete Umsetzungsplanung für Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, im ersten Halbjahr 2024 

a) eine zeitliche Planung für die Installierung von PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden vorzulegen und
b) Vorschläge zu machen, wo diese Anlagen mit eigenen Investitionen der Stadt errichtet werden können oder an Dritte wie zum Beispiel die Bürgerenergiegenossenschaft Bad Dürrheim vergeben werden sollten, um das Vorankommen zu beschleunigen. 

Begründung: 

Der Gemeinderatsbeschluss zur Klimaneutralität setzt voraus, dass bis spätestens 2030 alle Möglichkeiten zur Nutzung städtischer Dachflächen für erneuerbare Energien genutzt werden. Hierfür stehen laut Energiebericht Flächen für etwa 800 kW zur Verfügung. Um diese Anlagen rasch zu installieren sind erhebliche Finanzmittel notwendig, die zeitnah aufgebracht werden müssen. Dies erfordert konkrete Planung. 

5. Neugestaltung des „Rössle-Kreisverkehrs“ 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2024 eine attraktive Neugestaltung des Rössle-Kreisels vorzubereiten und umzusetzen. Dabei sollte sich die Ausrichtung der Neugestaltung an den Grundüberlegungen des Projektes Stadtgrün orientieren und möglichst eine ökologisch sinnvolle Bepflanzung vorsehen. 

Begründung: 

Der Kreisverkehr steht seit langem in der Kritik vieler Bürgerinnen und Bürger. Außerdem lösen sich seit längerer Zeit Bauelemente ab. Die Staudenbepflanzungen im Rahmen der Projektes Stadtgrün haben sich bewährt und könnten den Kreisverkehr kostengünstig deutlich attraktiver machen. 

6. Neue Gestaltung und Nutzungskonzept Hindenburg-Park (siehe auch Antrag für 2023) 

Die LBU beantragt, den Hindenburg-Park neu zu gestalten und – unabhängig vom laufenden städtebaulichem Wettbewerb – ein neues Nutzungskonzept zu erstellen. 

Begründung:

Der Hindenburg-Park wird aktuell nur rudimentär genutzt. Er hat aber ein sehr großes Potential, ein attraktiver Anlaufpunkt und eine Begegnungszone im Herzen der Stadt zu werden. Gerade für Familien fehlt ein solcher Ort. Eine Neugestaltung bietet die Möglichkeit, diesen zentralen Ort in Bad Dürrheim neu zu prägen, neu zu beleben und neue Nutzungsmöglichkeiten zu erschließen, die gleichzeitig auch die geschäftlichen Aktivitäten in der Luisen- und Friedrichstraße nachhaltig stärken. Ab Januar 2024 wird das Gemeinschaftsprojekt zwischen der Stadtbibliothek und dem Generationentreff LEBENSWert in unmittelbarer Nähe des Hindenburgparks aktiv werden. Dieses Projekt sowie der vorhandene Raum um die Hofstraße 1 und ein möglicher Rathausanbau sind in das Konzept mit einzubeziehen. Die Konzeptionierung sollte zeitnah gestartet und unabhängig vom laufenden städtebaulichen Wettbewerb stattfinden. 

7. Prüfung Installation elektronischer Informationstafeln (siehe auch Antrag für 2023) 

Die LBU beantragt zu prüfen, ob im Stadtgebiet elektronische Informationstafeln aufgestellt werden. 

Begründung:

Viele, zum Teil sehr aufwändige, Angebote der Stadt und KuBä (z.B. Trachtenmarkt, Grill-Meisterschaft, verkaufsoffene Tage) oder allgemeine Informationen über Events und Aktionen der Stadt kommen oft nicht bei den Bürger/innen von Bad Dürrheim oder von benachbarten Gemeinden an. Dadurch geht viel potenzielle Kundschaft/Umsatz für das Event und die Innenstadt sowie Publicity Möglichkeiten verloren. Eine Installation von plakatgroßen, elektronischen Werbetafeln an strategischen Punkten im Stadt- und Gewerbegebiet böte die Möglichkeit, einfach und kurzfristig auf Events hinzuweisen und so mehr Menschen zu erreichen. Gleichzeitig hätte die Stadt damit auch eine Möglichkeit, Informationen an die Bürger/innen weiterzugeben und so mit diesen zu kommunizieren. Technische Konzepte und Erfolgsmodelle anderer Gemeinden liegen der Stadt bereits vor. Diese sollten konkret geprüft werden. 

8. Wartehäuschen an den Bushaltestellen K5700 

Die LBU beantragt, Wartehäuschen an den Bushaltestellen in der Schwarzwaldstraße (K5700) zwischen Hochemmingen und dem Gewerbegebiet Bad Dürrheim zu errichten. 

Begründung:

Die Linie 700 verbindet Tuningen, Hochemmingen und Schwenningen mit Haltestellen am Gewerbegebiet in beide Richtungen. Die Haltestellen sind durch das Gewerbegebiet sehr frequentiert, es gibt eine Bank, aber keinen Wetterschutz. Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln kann nur attraktiv gemacht werden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, im Trockenen zu warten, zumal es dort keinerlei alternative Unterstellmöglichkeit gibt. Ein Wartehäuschen kann für Werbezwecke (intern oder extern) genutzt werden, so kann ein Teil der Kosten refinanziert werden. 

9. Fußgängerübergang Salinenstraße auf Höhe des Kindergartens „Stadtkäfer“ 

Wir fordern die Verwaltung auf, die Möglichkeit einen Fußgängerüberweg über die Salinenstraße auf Höhe des Kindergartens Stadtkäfer zu prüfen. Alternativ wäre auch eine Fußgängerampel denkbar. 

Begründung:

Schon jetzt wird die Straße von Kindern und Jugendlichen, die vom Minara, dem Jugendhaus und den Freizeiteinrichtung kommen, auf Höhe der Zufahrt zum Minara-Parkplatz (Alleenweg) bzw. zwischen der Zufahrt zum Kindergarten überquert. Weiterhin queren auch Eltern mit Kindergartenkindern dort die Straße. Auch wenn die Salinenstraße hier als 30er-Zone ausgeschildert ist, wird zum größten Teil aufgrund des Stadtausfahrt/-einfahrt-Charakters schneller gefahren. Für die Kinder und Jugendlichen stellt die Überquerung der Straße somit ein Sicherheitsrisiko dar. Mit Fertigstellung von Stadtkäfer II wird die Problematik weiterhin verschärft. Es ist zu prüfen, welche Stelle (direkt am Kindergarten oder am Alleenweg) mehr frequentiert bzw. besser geeignet ist.

06.03.2023

Antrag zur Erstellung eines Konzeptes für ein Ärztehauses im Rahmen des Projektes „Südtor“

Bereits in der Sitzung am 26. Januar 2023 haben wir darauf hingewiesen, dass das Projekt „Südtor“ eine gute Möglichkeit bietet, ein Ärztehaus zu etablieren. 

Bereits heute klagen die Ärzte in Bad Dürrheim über Überlastung. Das wird in den nächsten Jahren nicht besser. 

Wichtige Voraussetzung um die Stadt Bad Dürrheim für Ärzte attraktiv zu machen, ist unter anderem die Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten mit guter Anbindung und Parkmöglichkeiten. All dies wäre im geplanten Projekt „Südtor“ gegeben. Die Stadt Bad Dürrheim darf sich hier nicht mit der passiven Rolle begnügen, sondern muss aktiv werden, um neue Ärzte für die Stadt zu gewinnen. 

Wir beantragen das Erstellen einer Konzeption mit Fokus auf einem „Ärztehaus“ im „Südtor“ und der gleichzeitigen Erstellung eines Maßnahmenplanes um Anreize für Ärzte zu schaffen. 

Wolfgang Kaiser und Karen Roeckl
LBU-Fraktion

Anträge zum Haushalt 2023

1. Die LBU beantragt die weitere Reduzierung des Ansatzes Gemeindestraßen unter 421200 von 150.000 auf 50.000Euro.

Begründung:

Bauliche Maßnahmen bezüglich der Sanierung von Gemeindeverbindungsstraßen bedürfen einer gesamthaften Beurteilung dieser Straßen unter verschiedenen Aspekten. Dazu gehören unter anderem der Straßenzustand, ihre Bedeutung für Verkehre (Landwirtschaft, Autos, Fahrräder), Verkehrsfrequenz, Überprüfung vorhandener Alternativen durch gut ausgebaute Kreisstraßen auch unter zeitlichen Aspekten sowie das Kosten-Nutzen-Verhältnis von baulichen Maßnahmen. Erst nach Abwägung dieser und weiterer Aspekte kann – abhängig von der Finanzlage der Stadt – sinnvoll an konkrete Planungen herangegangen werden. Dazu sind keine 150.000 Euro erforderlich.

2. Die LBU beantragt, dass vor energetischen Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden in jedem Fall  ein Energiegutachten sowie ein Sanierungsfahrplan erstellt wird.

Begründung: 

Dieses Vorgehen sichert die notwendige Abwägung ist Grundlage für eine  Priorisierung der angedachten Maßnahmen unter dem Aspekt des Klimaschutzes. Es ist außerdem Voraussetzung für die Ausschöpfung der entsprechenden staatlichen Förderungen.

3. Die LBU beantragt die Prüfung eines möglichen Wärmeverbundes im Zusammenhang mit der Erweiterung der Ostbaarschule Oberbaldingen.


In diese Überlegungen sollten sowohl die Schule als auch das benachbarte Rathaus, der nahe städtische Kindergarten, die benachbarte Kirche und nahe liegende Privatgebäude einbezogen werden, um eine möglichst klimafreundliche und kostengünstige Lösung zu erreichen. Die Verwendung heimischer Rohstoffe (Hackschnitzel) ist dabei besonders in den Blick zu nehmen.

Begründung: 

Seit längerem wird über eine neue Heizung für die Ostbaarschule nachgedacht. Es ist sinnvoll, hier den Blick zu weiten und die zahlreichen in unmittelbarer Nachbarschaft liegenden Gebäude mit in eine energieeffiziente Gesamtüberlegung einzubeziehen.

4. Die LBU beantragt die schriftliche Fixierung der finanziellen Beteiligung von BEST an den Kosten für ein im Zusammenhang mit deren und anderen Bauprojekten notwendige Verkehrsgutachten. 

Begründung:
Eine solche Beteiligung wurde zwar in der Vergangenheit mehrfach in den Raum gestellt, aber bisher nicht konkret fixiert.

5. Die LBU beantragt eine Erhöhung des bisherigen Ansatzes von 250.00 Euro  für den Ankauf von unbebauten Grundstücken (11330501).

Begründung:

Sinnvolle Steuerung der Stadtentwicklung lässt sich dann am besten umsetzen, wenn die Stadt im Besitz der entsprechenden Grundstücke ist. Dazu sind deutlich mehr Mittel erforderlich, als bisher vorgesehen. Außerdem gibt es in einzelnen Bereichen aktuellen Handlungsbedarf.

6. Die LBU beantragt eine deutlichen Reduzierung des Ansatzes „Abbruch und Neubau Rathaus“ von bisher 425.000 Euro (Position 11240102).

Begründung:
Die Maßnahme muss – gerade nach dem Beschluss zur Beauftragung von Menold Bezler – gründlichst intern vorbereitet werden. Dazu gehört ein sorgfältig und nach den finanziellen Möglichkeiten ausgerichtetes Raumprogramm, eine Klärung des Raumbedarfs durch die Kur und Bäder GmbH ebenso wie die Definierung des Baustandards und die Klärung von Übergangslösungen. Dies erfordert erhebliche Zeit, sodass mit Umsetzungsmaßnahmen aller Wahrscheinlichkeit nach weitgehend erst in 2024 begonnen werden kann.

7. Die LBU beantragt die Auslegung des Wohngebietes Äußere Bündt als klimaneutrales Musterwohngebiet.


Begründung:
Neben der sachlichen Notwendigkeit eines möglichst umfassenden Klimaschutzes  kann die Entwicklung eines solches Musterwohngebietes für den Klimaschutz in unserer Stadt beispielgebend werden. Erste Überlegungen dazu wurden bereits in der Projektgruppe „Bad Dürrheim KLIMAAKTIV“ auf der Grundlage von Ideen der Teilnehmer diskutiert und können in die Planung einbezogen werden.

8. Die LBU beantragt, vor einer Entscheidung über ein Ausbaggern des Sunthauser Sees von Seiten der LBU angeregt, in Zusammenarbeit mit der Universität Stuttgart, Möglichkeiten zu einer längerfristigen Sanierung des Sees zu untersuchen.


Dies betrifft sowohl das Thema der Verlandung, als auch die Thematik der Belastung des Wassers und die damit verbundene Sperrung des Badebetriebs.

Begründung: 

Der Sunthauser See hat eine wichtige Naherholungsfunktion und durch die gut ausgestattete Campinganlage auch erheblich touristische Bedeutung. Es ist deshalb notwendig, alle Möglichkeiten gründlich zu prüfen, die beide Funktionen dauerhaft sichern können.

21.10.2022

Antrag zum Schutz der Trinkwasserquellen

Die LBU beantragt, zum  Schutz des Bad Dürrheimer Trinkwasservorkommens kurz- und mittelfristig folgende Maßnahmen durchzuführen:

  1. Die Ergebnisse der Suche nach den Ursachen der kürzlich aufgetretenen Kontamination des Trinkwassers mit Enterokokken sind vollumfänglich zu dokumentieren. Die LBU beantragt deshalb die umfassende Information der Gemeinderatsfraktionen und der Öffentlichkeit.
  2. Dabei ist auch zu berücksichtigen, inwieweit sich Unterschiede zwischen den Werten der Entenfangquelle und den Quellen der Ostbaar zeigen. Gegebenenfalls sind auch bei diesen Quellen entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Dabei geht es auch um die Frage, welchen Einfluss ein mögliches Absinken des Grundwasserspiegels auf die Infrastruktur der Bad Dürrheimer Wasserversorgung hat.
  3. Es sind großflächig Maßnahmen zu treffen, um das entsprechende Gelände aus jeglicher intensiver landwirtschaftlicher und / oder gewerblicher Nutzung herauszunehmen. Vorausschauender Trinkwasserschutz zusätzlich zu den  Schutzmaßnahmen der Schutzgebietsausweisung, z.B. durch die Förderung der ökologisch orientierten Landwirtschaft im Einzugsgebiet oder durch Ausweisung von anderen bodenrelevanten Schutzgebieten, ist zwingend notwendig.
  4. Der eventuell für diese Maßnahmen notwendige Erwerb von Flächen oder / und mögliche Ausgleichszahlungen an Landwirte sind planerisch und finanztechnisch vorzubereiten und Zuschüsse aus Landesmitteln sind zu beantragen. Dazu ist die Erarbeitung eines finanzierbaren Maßnahmenplanes zur Sicherung unserer Trinkwasserressource notwendig.
     
  5. Sinnvoll wäre es, langfristig ein großes, zusammenhängendes Schutzgebiet vom Marbacher Tal bis nach Donaueschingen auszuweisen. Gespräche darüber sollen vorbereitet werden.

Begründung:

Unabhängig davon, ob die Verunreinigung des städtischen Wassers auf ein Leck, auf Einträge durch die Landwirtschaft oder auf andere Ursachen zurückzuführen ist, bleibt festzuhalten, dass die Böden erwiesenermaßen – bedingt durch klimatische Veränderungen und die zunehmende Trockenheit im Sommer – bis in tiefere Schichten Risse bekommen, sodass Schadeinträge leichter und häufiger vorkommen als bisher. Es ist also davon auszugehen, dass sich ähnliche Szenarien in der Zukunft verstärkt ereignen, wenn nicht frühzeitig entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen werden.

Wir bewegen uns langsam aber sicher weg von einer positiven Wasserbilanz in unserer Region, das bedeutet, dass immer weniger Wasser nachfließt. Das ist eine Situation, die dem ausgewiesenen Schutzgebiet evtl. nicht mehr gerecht wird. 

Vordringlichstes Ziel der Stadt muss es sein, das Trinkwasser als lebenswichtiges Gut zu schützen. Dahinter haben alle wirtschaftlichen Überlegungen oder Einwände seitens der Landwirtschaft oder der Landschaftsplanung zurückzustehen. Offensichtlich sind die Bürger bereit, für weiches Wasser zu bezahlen. Umso mehr gilt dies vermutlich auch, wenn es um die Erhaltung von sauberem Grundwasser in hinreichender Menge geht.

Anträge zum Haushalt 2022

1. Bebauungsplan Äußere Bündt – Klimaneutralität im Fokus 

Die LBU beantragt die Ausgestaltung des geplanten Wohngebietes Unterbaldingen als Mustergebiet für klimaneutrales Bauen und Wohnen. Dafür werden im Vorfeld alle notwendigen Aspekte planerisch unter Hinzuziehung von externem Fachverstand durchdacht und im Bebauungsplan niedergelegt.

Begründung:
Bad Dürrheim hat bisher kein Wohngebiet, das den Beschlüssen des Gemeinderates zum klimaaktiven Bad Dürrheim als Leitlinie dient. Das neue Wohngebiet in Unterbaldingen bietet eine Chance, systematisch energiesparendes, ökologisches Bauen und eine entsprechende Energieversorgung mit erneuerbaren Energieträgern voranzubringen. Diese Chance muss genutzt werden. Dazu kann bereits auf einige Beispiele aus anderen Kommunen zurückgegriffen werden.
 

2. Einleitung einer Erweiterungsplanung für die E-Ladestruktur unter Einbeziehung der Ostbaar 

Die Verwaltung hat dankenswerterweise im Haushaltsplan 2022 den Antrag der LBU aus dem Jahr 2021 aufgegriffen und wird im kommenden Jahr zusammen mit unserem Energiedienstleister weitere 6 Schnelladesäulen im Stadtgebiet aufstellen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die CO2-Reduktion auch im Verkehrsbereich voranzubringen.

Die LBU beantragt, für die Folgejahre – in denen ein rasches Wachstum der E-Mobilität abzusehen ist – die weitere Planung für Schnelladepunkte anzugehen. Dabei muss auch die Ostbaar in Absprache mit dem Energiedienstleister mit einbezogen werden. Eine erkennbare, systematische Erweiterung der Ladeinfrastruktur kann die Dynamik in Richtung E-Mobilität voranbringen und Kaufentscheidungen erleichtern.
 

3. Planung der neuen Heizungsanlage der Ostbaarschule mit klimaneutralem Energieträger 

Für die Erneuerung der Heizung war bisher ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk vorgesehen. Dies wäre zwar ein Fortschritt bezüglich der vorhandenen Anlage, aber keine Abkehr von fossilen Rohstoffen.

Die LBU beantragt deshalb einen Umstieg auf den klimaneutralen heimischen Rohstoff Holz in Form einer Holzhackschnitzelanlage. Das Holz dafür sollte aus unseren heimischen Wäldern kommen, um so auch die CO2-Belastung durch Transport zu minimieren.
 

4. Teilnutzung der Gemeindehalle Hochemmingen für die Feuerwehr Hochemmingen 

Die LBU beantragt die Prüfung einer Teilnutzungsmöglichkeit der Gemeindehalle Hochemmingen für die örtliche Feuerwehr. Diese ist bisher wenig effektiv genutzt. Ein sehr kostenintensiver Ausbau des vorhandenen Mannschaftsraumes könnte damit zumindest zurückgestellt werden.
 

5. Erfassung der Straßenleuchten sowie Priorisierung der Sanierungen und technischen Optimierungen 

Die Erfassung der Straßenleuchten sowie die sukzessive technische Optimierung, Sanierung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist sinnvoll und dringend geboten. Hierbei muss eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgen und ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden, das sich sowohl am technischen Zustand als auch an den erzielbaren Energie- und damit auch Kosteneinsparungen orientiert. Dabei ist auch zu prüfen, ob die bestehenden „Weissenberger-Leuchten“ kurzfristig auf LED-Röhren umgestellt werden können. Aufgrund der bestehenden Arbeitsbelastung im Bauamt ist der Auftrag auszuschreiben und zu vergeben. Die dafür notwendigen Mittel sind in den Haushalt einzustellen.
 

6. Fortführung der Sanierungsarbeiten in der Grund- und Werkrealschule 

Die Sanierungsarbeiten am Gebäude der Grund- und Werkrealschule konnten im Jahr 2021 nicht abgeschlossen werden. Dies betrifft zum einen grundlegende Sanierungsarbeiten bei Fenstern und Jalousien als auch Sanierungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Schulhausbrand. Im Haushaltsplan sind die erforderlichen Mittel einzustellen. Es wird zudem um Information gebeten, ob der Einbau und die Inbetriebnahme der ELA-Anlage bereits erfolgt ist. 

7. Prüfung Notwendigkeit Ausbau Dachgeschoss Rathaus II 

Die LBU unterstützt die Investitionen in die Sanierung des Haus des Gastes. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge dieser Maßnahme ausreichend Arbeitsplätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kur- und Bäder GmbH entstehen und diese aus den Container-Arbeits-plätzen hinter dem Rathaus I ausziehen. Es sollte daher die Möglichkeit der Sanierung sowie Erweiterung des Anbaus hinter dem Rathaus I geprüft werden. Dort stehen für die Erweiterung ausreichend Flächen zur Verfügung, eine Erweiterung könnte erforderlichenfalls auch über zwei Stockwerke erfolgen. Aus diesem Grund scheint ein Ausbau des Dachgeschosses im Rathaus II nicht notwendig. Es wird beantragt, den Bedarf dieser Maßnahme zu überprüfen.
 

8. Jugendbeteiligung 

Zum 1. Dezember 2015 hat der Landtag BW in der Gemeindeordnung unter anderem den Paragraf 41a geändert. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei kommunalen Entscheidungsprozessen sind seither deutlich gestärkt. Kinder sollen und Jugendliche müssen nun an Entscheidungen beteiligt werden, von denen sie betroffen sind.

Im Mai 2019 stellte die LBU-Fraktion einen Antrag zur Entwicklung einer Konzeption mit dem Ziel, die Kommunalpolitik und ihre Inhalte für junge Menschen erfahrbar zu machen und nahe zu bringen. Der GR hat im November 2019 die Verwaltung beauftragt, eine Konzeption für kommunale Jugendbeteiligung zu erarbeiten.

Am 10. März 2020 gab es eine Auftaktveranstaltung der Stadtjugendpflege mit dem Jugend-Partizipationsberater Udo Wenzl in der Aula der Realschule am Salinensee. Danach sollte ein sogenannter 8er-Rat (bestehend aus Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 8) als erste Beteiligungsinstanz zur Erarbeitung einer Jugendbeteiligungskonzeption für Bad Dürrheim fungieren. Da bis Jahresende 2020 keine näheren Informationen zum Thema mehr erfolgten, beantragte die LBU im Januar 2021 die Verwaltung dem GR zeitnah das Konzept und die Maßnahmen zur Umsetzung vorzulegen und zu erläutern.

Im März 2021 berichtete der Stadtjugendpfleger im Verwaltungsausschuss von den Schwierigkeiten, unter den Bedingungen der Pandemie die Erstellung einer passgenauen Konzeption voranzubringen. Er stellte in einer Übersicht die Probleme der Erreichbarkeit der Jugend in Bad Dürrheim dar und legte ein Grobkonzept für die Entwicklung einer Konzeption vor, welches aber konkrete Maßnahmen offen ließ. Im Gemeinderat wurden bereits zu dieser Zeit die Umsetzung von digitalen und hybriden Maßnahmen und Angeboten angemahnt, die auch unter den Corona-Einschränkungen durchführbar sind. Die Stadtjugendpflege hat in diesem Zusammenhang betont, dass sie derartige Maßnahmen angehen und auch über die Plattform „Crossiety“ digitale Lösungen umsetzen will.

Seither ist es wieder still geworden um den Jugendbeteiligungsprozess.

Im Oktober 21 informierte die Stadtverwaltung in einer Verwaltungsausschusssitzung, dass die Stadtjugendpflege Bad Dürrheim zukünftig möglichst nicht in sozialen Medien, wie Facebook, WhatsApp oder Instagram, aktiv werden wird, um Jugendliche zu erreichen, insbesondere aus Gründen des Datenschutzes. Auf der datensicheren Bad Dürrheimer App Crossiety wurde leider bis heute immer noch keine Gruppe für Jugendliche angelegt.

Ein für den 26.11.21 angesetztes Treffen mit dem 8er-Rat im Siedersaal wurde kurzfristig wegen Corona abgesagt.

Seit der Auftaktveranstaltung sind mittlerweile fast 2 Jahre vergangen und der Stadtjugendpflege Bad Dürrheim ist es immer noch nicht gelungen, erkennbare Schritte in Richtung Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umzusetzen. Das Thema Corona darf hierbei keine Ausrede sein. In anderen Kommunen findet Jugendbeteiligung auch unter diesen Bedingungen statt, z. B. wurde in unserer Nachbarstadt Villingen-Schwenningen vor kurzem erfolgreich online eine Jugendgemeinderatswahl durchgeführt. Bei vielen jungen Menschen besteht ein tiefes Gefühl des Nichtbeachtetwerdens und sie erleben sich zeitweise auch als Störfaktor in der Pandemiebekämpfung (Ergebnisse des digitalen Jugendhearings der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung mit über 200 Kindern & Jugendlichen und Minister Lucha im Mai 2021, „Jugend im Lockdown“).

Deshalb ist es gerade in Zeiten der Pandemie wichtiger denn je, Kinder und Jugendliche zu erreichen, zuzuhören und in Entscheidungsprozesse einzubinden.

Die LBU beantragt, dass die Verwaltung dem Gemeinderat im nächsten VA 2022 über den Stand des Beteiligungsprozesses und dessen vorgesehenen Ablauf berichtet. Die LBU beantragt außerdem, dass der Stadtjugendpfleger seinen „Masterplan Jugend“ mit entsprechenden Schwerpunkten und konkreten Maßnahmen vorstellt.

Unter dem Motto „Da geht noch mehr!“ fördert die Servicestelle externe Beratungen für umfangreiche Beteiligungsprozesse mit jungen Menschen oder den strukturellen Ausbau, beziehungsweise die Weiterentwicklung von Beteiligungsstrukturen. Antragsberechtigt sind u.a. Vertreter*innen von Kommunen im Zusammenhang mit § 41a GemO. Die LBU regt eine Antragstellung der Verwaltung bei diesem Programm an.
 

9. Masterplan Bildung

Im Haushaltsentwurf 2022 ist mehrfach von einem Masterplan Bildung die Rede. Unter diesem Thema werden Bauvorhaben eingeplant, so die Erweiterung der Kitas Stadtkäfer, die Erweiterung der Realschule und des GT-Bereichs der Ostbaarschule. Die Erweiterung der Schulen wurde von der Verwaltung um ein Jahr verschoben, die Erweiterung des Kinder-gartengebäudes wurde aufgrund der Dringlichkeit priorisiert und eine Planungsrate von 50.000 € in 2022 in den Haushalt eingestellt.

Die Stadt Bad Dürrheim ist Schulträger einer Grundschule, einer Grund- und Werkrealschule sowie einer Realschule, die gemeinsam von mehr als 1000 Schülerinnen und Schülern besucht werden.

Alle Schulen haben weiteren Platzbedarf. Mehrfach wurden von verschiedenen Seiten Überlegungen eingebracht, die Realschule zu einem Bildungszentrum auszubauen, als „Haus des Lernens“. Andere Überlegungen gehen dahin, die Attraktivität der Ostbaar durch Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen zu stärken.

Die LBU-Fraktion sieht es als notwendig an, vor der Verabschiedung weiterer Baumaßnahmen im Schulbereich, eine grundsätzliche Diskussion darüber zu führen, welche Ausrichtung die Bildungs- und Betreuungsstruktur in Bad Dürrheim zukünftig haben soll.

Die vorgeschlagenen Bauvorhaben müssen in ein Gesamtkonzept eingeordnet werden, damit sie nicht nebeneinander her oder gar auseinander laufen. Eine zukunfts- und tragfähige kommunale Bildungspolitik benötigt eine langfristige Perspektive und einen verlässlichen Rahmen, der möglichst Schulentwicklung und Stadtentwicklung verbindet. Damit können auch unnötige Ausgaben vermieden werden.

Die LBU beantragt, dass eine langfristige pädagogische und in der Folge bauliche Konzeption für den Kernort Bad Dürrheim erarbeitet wird. Dabei ist es erforderlich, dass die Erstellung der Konzeption mit breiter fachlicher Unterstützung erfolgt und eine vielfältige Expertise ein- bezogen wird. Die ausgearbeitete Konzeption soll als „Masterplan Bildung“ im Gemeinderat verabschiedet werden und Grundlage für weitere Entscheidungen sein. Die Einbeziehung einer externen Moderation sollte geprüft werden.

Wolfgang Kaiser
LBU-Fraktion

09.12.2021

Antrag der LBU für eine attraktive, autofreie Friedrich- und Luisenstraße am Wochenende von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 24 Uhr im Bereich der aktuellen verkehrsberuhigten Zone

Es ist kein Geheimnis, autofreie Innenstädte steigern die Aufenthalts- und Lebensqualität durch weniger Lärm, saubere Luft, Platz für Menschen und alternative Mobilitätsformen. Und es sollte für Bad Dürrheim als Kurort selbstverständlich sein, dass wir für unsere Bevölkerung und Gäste die Fortbewegung zu Fuß oder mit dem Fahrrad besonders angenehm gestalten, um unnötige Kurzstreckenfahrten mit dem PKW zu vermeiden. Das schont Nerven und unsere gute Luft, sorgt für mehr Bewegung, was der Gesundheit zuträglich ist und ist darüber hinaus dem beschlossenen klimaaktiven Bad Dürrheim zuträglich. Für die Umsetzung bedarf es keiner langwierigen technischen Vorbereitungen, die Maßnahme kann sofort verwirklicht und testweise umgesetzt werden.

Die Notwendigkeit für die Umsetzung unseres Antrags geht ebenfalls aus der kürzlich veröffentlichten Studie der imakomm AKADEMIE | Nationale Studie Zukunftsfeste Innenstädte hervor (www.imakomm-akademie.de/index.php/publikationen/nationale-imakomm-studie).

Der Studie gemäß wird eine wesentliche Vereinfachung der Pkw-Erreichbarkeit der Innenstadt nicht als prioritär angesehen. Sondern das „Produkt Innenstadt“ und weniger deren Erreichbarkeit, ist aus Sicht der befragten Kommunen und Wirtschaftsvereinigungen, weiterzuentwickeln. Dahingegen werden andere Aspekte bedeutender, wie z.B. Aufenthaltsbereiche und Spielmöglichkeiten, Frei- und Grünflächen sowie Multifunktionalität. Hier kann man mit kleinen Projekten gemäß „keep it simple“ starten und schon viel erreichen.

Kurze Zusammenfassung aus der Studie zitiert:

„In der Post-Corona-Innenstadt ist die Aufenthaltsqualität Kommgrund.“

Dogmatische Ansätze wie „völlig autofrei“ oder „Pkw-Erreichbarkeit rettet den Handel“ sind hierbei nicht zielführend! „In einer resilienten Innenstadt ist der von Akteuren gern geäußerte Satz „das haben wir immer schon so gemacht” nicht nur falsch, sondern mittlerweile sogar gefährlich für die Wettbewerbsfähigkeit des Zentrums. Er zeigt nämlich, dass es an Diversität der Meinungen, an Lust auf Wandel und an neuen Ideen fehlt. Genau das brauchen die Zentren aber mehr denn je.“

Die Leitmotive einer „Post-Corona-Innenstadt“ sind Entschleunigung, Nachhaltigkeit und Resilienz.

Ansätze zur Stärkung des Einzelhandels und der Gastronomie sind z. B. ein Ausbau der Fahrrad- und Fußgängerfreundlichen Infrastruktur und die Umnutzung von öffentlichen Parkplätzen, z. B. „Pop-up”-Gastro. Wünschenswert wäre hierbei die Umwandlung befahrener Straßen in Fußgängerzonen am WE und die Freigabe breiter Gehwege / Fußgängerzonen für Gastronomie.

Für eine nachhaltige Mobilitätslösung könnte man ebenso einen Lieferservice mit E-Lastenrädern anbieten, um der weniger mobilen Bevölkerung das Leben zu erleichtern.

„Die Post-Corona-Innenstadt ist leise, erlebbar, erreichbar.“ 

Anmerkung der LBU:

Wie man auf der anhängenden Karte sehen kann, bietet der geschwungene Straßenzug im derzeit verkehrsberuhigten Bereich der Friedrich- und Luisenstraße, samt Rathausplatz, eine sehr schön gestaltbare autofreie Zone mit harmonischem Übergang in den Kurpark. Eine attraktive Ausgestaltung wird die Bad Dürrheimer Innenstadt deutlich aufwerten. Da Bürger*innen und Gäste, welche mit dem Bus in die Kernstadt kommen, die Innenstadt zu Fuß erreichen müssen, ist es auch autofahrenden Bürger*innen und Gästen zuzumuten ein paar Schritte zu Fuß zu gehen, bzw. das Fahrrad zu nutzen. Ausdrücklicher Wunsch dabei ist es, Anwohner*innen und mobilitätseingeschränkte Personen bei der Ausarbeitung eines Konzeptes zu berücksichtigen!

Es ergeht daher folgender Antrag:

Der Gemeinderat möge beraten und beschließen, dass Bad Dürrheim in Verpflichtung des

Gemeinderatsbeschlusses zum klimaaktiven Bad Dürrheim und im Sinne seines Dreifach-Prädikats, zeitnah eine autofreie Zone entlang der Friedrich- und Luisenstraße am Wochenende von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 24 Uhr vorerst testweise umsetzt. 

Wunsch der LBU ist, dass das Konzept autofreie Zone am Wochenende, von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 24 Uhr, nach einer Testphase im Frühjahr, ab dem 3. Quartal 2022 an den Wochenenden im genannten Bereich umgesetzt wird. Dazu soll durch eine Arbeitsgruppe ein Stufenplan entwickelt werden. Durch Versuche soll ermittelt werden, ob die temporäre autofreie Zone für den motorisierten Individualverkehr eine Lösung ist, mit der sowohl Handel als auch Anwohner*innen gut leben können. Weiterhin soll nach einem definierten Zeitraum verifiziert werden, ob die Attraktivitätssteigerung der Innenstadt erreicht worden ist. Die Bedürfnisse von Anwohner*innen und mobilitätseingeschränkten Personen sollen in diesem Konzept ausreichend berücksichtigt werden.

Ergänzung:

Um für diese und weitere nötige Maßnahmen nachhaltige Lösungen zu finden und umzusetzen und gleichzeitig die Entwicklung von Bad Dürrheim auch in Zukunft ständig up-to-date zu halten, wird die Verwaltung beauftragt, innerhalb des 1. Quartals 2022 eine Arbeitsgruppe als feste Instanz zu berufen. Diese Arbeitsgruppe sollte jeweils aus einem Mitglied aus Verwaltung, Kur- u. Bäder GmbH, Marketingbeirat, Gewerbeverein, der städtischen Behindertenbeauftragten sowie zwei sachkundigen Bürger*innen bestehen. Ziel dieser Arbeitsgruppe soll es sein, die Ergebnisse aus vergangenen und zukünftigen Befragungen und Workshops zu prüfen und zur Umsetzung zu führen.

Angelika Strittmatter und Jeannette Lauer
LBU-Fraktion

10.11.2021

Antrag: Bad Dürrheim KLIMAAKTIV – Fahrrad- und Fußverkehr stärken

Ein wesentlicher Baustein für ein klimaneutrales Bad Dürrheim wird die Mobilitätswende mit einer Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehr sein. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Steigerung der Attraktivität des Fuß- und Fahrradverkehrs.

Die allgemeinen Voraussetzungen dazu sind gut, da mit der steigenden Verbreitung von E-Bikes das Rad zunehmend als Transportmittel genutzt werden kann. Für die Umsetzung sind aber gut nutzbare und sichere Radwege sowie Hinweise auf diese notwendig. So kann die Akzeptanz gesteigert und Autoverkehr vermieden werden.

Dies ist leider im Bad Dürrheimer Gewerbegebiet, wo viele Bürger*innen einkaufen, nur unzureichend gegeben. Eine gute Anbindung besteht lediglich mit dem Radweg entlang der Schwenninger Straße und von dort durch einen gesicherten Übergang Richtung Edeka / Media-Markt.

Die Carl-Friedrich-Benz-Straße mit ihren zahlreichen Einkaufsmärkten (Lidl, Aldi, dm, Kaufland …) ist dagegen nur an der Nordseite mit einem Fußweg durchgängig erschlossen. An der Südseite ist noch nicht einmal ein durchgängiger Fußweg vorhanden (Unterbrechung durch Parkplätze und unbebaute Grundstücke). Dadurch entstehen momentan immer wieder gefährliche Situationen, da der Rad- und Fußverkehr die Straßenseite wechselt oder es entstehen „Schleichwege“ zum Beispiel über das unbebaute Grundstück neben MacDonalds. Auch die Robert-Bosch- oder Carl-Zeiss-Straße sind bisher nicht für Fahrradverkehr an das Einkaufsgebiet erkennbar angebunden.

Die LBU schlägt deshalb vor:

  • Prüfung der Freigabe des Fußwegs auf der nördlichen Seite für Rad- und Fußverkehr. Zur Erleichterung dieser Nutzung Verbot der Plakatwerbung an den Lichtmasten in dieser Straße (sonst Behinderung für Radfahrer*innen).
  • Prüfung der Schaffung einer durchgängigen Rad-Fußwegverbindung auf der Südseite der Carl-Friedrich-Benz-Straße durch Ankauf von Teilgrundstücken zumindest zwischen Dieselstraße und Robert-Bosch-Straße.
  • Prüfung einer sicheren Anbindung der Innenstadt über die Robert-Bosch-Straße.



Darüber hinaus ist es dringend geboten die Anbindung des Radverkehrs von der Schwenninger Straße (Höhe Kurstift) bis zur Adlerkreuzung neu zu überdenken, da der Bereich zwischen Seestraße und Adlerkreisel nicht in der Lage ist, sowohl Auto, als auch Fuß- und Radverkehr gefahrlos aufzunehmen.

Schließlich ist dringend geboten, den Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse parallel zu Scheffelstraße an den Kreuzungen mit Viktoriastraße, Schulstraße, Josefstraße und Friedenstraße dadurch sicherer zu machen, dass er auf der Fahrbahn an den Kreuzungsstellen farblich gekennzeichnet wird. Dies ist zum Beispiel am Radweg entlang der Schwenninger Straße hervorragend gelöst.

Die LBU schlägt außerdem vor, eine Arbeitsgruppe „Radverkehr in Bad Dürrheim und seinen Stadtteilen“ zu gründen, in der – eventuell unter Zuziehung von Fachleuten wie etwa dem ADFC – Konzepte für das ganze Stadtgebiet diskutiert und entwickelt werden. Der Sachverstand derer, die das Rad als Verkehrsmittel nutzen kann so in künftige Planungen mit einbezogen werden.

Die LBU bittet die Verwaltung, zu Beginn des nächsten Jahres in einem Lokaltermin und einer Sitzung des Umweltausschusses diese und eventuelle andere Vorschläge zur Debatte zu stellen und eigene Vorschläge einzubringen.

Wolfgang Kaiser
LBU-Fraktion

22.09.2021

Antrag für die Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrräder in Bad Dürrheim

inzwischen fahren fast 10% aller Fahrräder in Deutschland elektrisch bzw. mit elektrischer Unterstützung. Um Bad Dürrheim als klimaaktive Stadt voranzubringen, sollten an zentraler Stelle Ladestationen mit zusätzlichen Solarpanelen für E-Bikes eingerichtet werden. Sowohl der Umwelt zuliebe, als auch als zusätzlicher touristischer Anreiz (Kreuzungspunkt Neckar- und Donauradweg) sollte die Lade-Infrastruktur für E-Bikes ausgebaut werden. 

Ideal ist dafür im ersten Schritt ein Platz nahe der Innenstadt (Großraumparkplatz) oder nahe des Solemars/Kurparkes, so dass die Räder während einer touristischen Aktivität (Besuch des Solemars,oder des Kurparks/Narrenschopfes)  Essen oder Trinken) geladen werden können. Das stärkt somit auch die touristische Infrastruktur und die Attraktivität Bad Dürrheims. Im zweiten Schritt könnten weitere Standorte auch in den Ortsteilen ausgebaut werden.

Es besteht die Möglichkeit, am Programm„Klimaschutz durch Radverkehr“ des Bundesumweltministeriums teilzunehmen. Bis 2024 werden in diesem Programm Projekte gefördert, die den Radverkehr unterstützen und somit einen Beitrag zur Verkehrswende leisten. Gefördert werden allerdings nur Maßnahmenbündel, also Kombinationen aus investiven Einzelmaßnahmen, die in der Summe ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen generieren und zum Fahrradfahren animieren. In Zusammenspiel mit dem geplanten Radweg in die Ortsteile und einige bereits erfolgte Maßnahmen besteht eine durchaus realistische Chance auf Förderung. 

Es ergeht folgender Antrag:

Der Gemeinderat möge beraten und beschließen: In Bad Dürrheim und den Ortsteilen sollen an zentralen Plätzen kostenlose Ladestationen für E-Bikes/Pedelecs eingerichtet werden. Weiterhin wird die Verwaltung prüfen, ob eine Teilnahme am Förderprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr“ teilnehmen kann.

Karen Roeckl
LBU-Fraktion

Anträge zum Haushalt 2021

Optimierung der künftigen Haushaltsberatungen und weitere Verbesserung der Transparenz von Haushaltsplanentwürfen (Produktbeschreibungen)

Nach den diesjährigen Erfahrungen bedarf es einiger Optimierungen im Verfahren und im Haushaltsplanentwurf.

Ein wichtiger Aspekt ist die Planung einer weiteren (dritten) Sitzung des Verwaltungsausschusses zur Vorberatung. Dies ermöglicht es den Fraktionen nach einem ersten Durchgang seitens der Verwaltung durch die wichtigsten Posten (ersten Sitzung), in internen Beratungen Fragen zu entwickeln, die dann von der Kämmerei in einer zweiten Sitzung beantwortet werden können. In einer weiteren Sitzung können dann restliche Klärungen erfolgen und der Stellenplan besprochen werden. Die Fraktionen können dann auf dieser Grundlage ihre Anträge beraten.

Der vorliegende Haushaltsplanentwurf enthält bei den Produktbeschreibungen der Teilergebnishaushalte/Teilfinanzhaushalte zum Teil gute, nachvollziehbare Darstellungen der geplanten Maßnahmen und ihrer Kosten. Ein positives Beispiel ist die Seite 102. Dies sollte in ähnlicher Weise künftig in allen Teilhaushalten so gehandhabt werden, um die Transparenz des Haushalts zu verbessern und die Nachfragenotwendigkeit im VA zu reduzieren. Wichtig zur Nachvollziehbarkeit für Gemeinderat und Öffentlichkeit sind dabei auch kurze Begründungen zur Notwendigkeit der Maßnahmen.

Erläuterungen sollten insbesondere dann vorgenommen werden, wenn sich Haushaltsansätze gegenüber dem Vorjahr wesentlich verändern, sie Aufwendungen für Sanierungen (Mittelanwendungen Hochbau/Tiefbau) enthalten oder Investitionen erfolgen. Somit wird auch eine bessere Transparenz darüber erreicht, in welchem Teilhaushalt sich die Mittelanwendungen für die Bereiche Hoch-/Tiefbau, Veränderungen beim Stellenplan oder Verschiebungen durch Fremdvergaben niederschlagen.

Zeitnahe Aufstellung eines Nachtragshaushaltes

Die Auswirkungen der Pandemie bewirken in vielen Bereichen Unsicherheiten über die im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung stehenden Finanzmittel (zum Beispiel hinsichtlich Steuereinnahmen, Corona-Hilfen, aber auch hinsichtlich staatlicher Zuschüsse an die Kur und Bäder GmbH). In vielen dieser Bereiche wird bis zum Ende des ersten Quartals mehr Klarheit herrschen. Wir beantragen deshalb die frühzeitige Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes im Frühjahr, um dann auf sicherer Grundlage neue Entscheidungen treffen zu können.

Personalkostenansatz Bauhof

Die Argumentation der Stadtverwaltung, dass die um 89.000 Euro niedriger angesetzten Personalkosten sich durch den Wegfall der Lohnfortzahlung für zwei Langzeitkranke erklären und eine Ergänzung des Personals „vor Vorliegen einer Personalbedarfsberechnung nicht vorgesehen“ sei, überzeugt uns nur bedingt. Nach unserer Kenntnis wird durch den baldigen Ruhestand eines Mitarbeiters eine weitere Lücke entstehen. Somit wird spätestens zu Beginn der Vegetationsperiode ein akuter Personalbedarf bestehen. Offene Stellen sollten zumindest befristet besetzt werden. Alternativ müssten neue Fremdvergaben zum Beispiel bei der Grünpflege ausgeschriebenen werden, diese verursachen aber auch Kosten. 

Stellenbesetzung Finanzwesen

In einigen Bereichen der Verwaltung besteht unbestritten eine sehr hohe Arbeitsbelastung. Bis zum Vorliegen einer Personalbedarfsberechnung sind weitere Stellenbesetzungen in den Kundenbereichen zunächst nicht vorgesehen und somit nicht im Haushalt abgebildet. Im Kundenbereich Finanzwesen erscheint es allerdings dringend geboten, zeitnah eine zusätzliche Stelle einzurichten. Dies deshalb, weil Stellenanteile weggefallen sind bzw. tatsächlich nicht zur Verfügung stehen (Langzeitarbeitsunfähigkeiten, Personalratstätigkeit), zusätzliche Aufgaben zu erledigen und Arbeitsrückstände abzuarbeiten sind, die sich teilweise direkt auf die Finanzsituation/Liquidität der Stadt auswirken (z. B. Stellung von Zuschussanträgen und deren zeitnahe Abrechnung, Erstellung Bescheide durch Neuberechnung Fremdenverkehrsbeitrag).

Zeitnahe Umsetzung des Beschlusses zur Durchführung von Flächenmanagement für Baulücken und leerstehende Gebäude 

Der Antrag der LBU zum Haushalt 2020 zur Einführung eines Flächenmanagements für Baulücken und leerstehende Gebäude wurde von der Stadt begrüßt. Auszug aus dem Ergebnisprotokoll am 16.12.2020: „Die Stadt strebt die Einführung von Flächenmanagement für Baulücken und leerstehende Gebäude unter Inanspruchnahme des Förderprogramms der Landesregierung und des ELR-Programms an. Sie leitet die notwendigen Schritte ein. Die konkrete Umsetzung wird im Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Diesem Vorgehen wurde einstimmig zugestimmt.“

Die erforderlichen Schritte wurden bis jetzt nicht angegangen. Die aktuellen Diskussionen um die Fortschreibung des FNP und ein aktivierbares Innenstadtpotenzial bei anhaltendender Nachfrage nach Wohnraum sowohl im Kernort als auch in den Teilorten zeigen mehr denn je die Dringlichkeit dieser Maßnahme auf.

Die LBU beantragt, dem Gemeinderat zeitnah einen Plan zur Umsetzung des Flächenmanagements vorzulegen. Der Plan soll die gesetzten Ziele und Priorisierungen, den Ablauf, die Aufgaben und verantwortlichen Personen, verfügbaren Ressourcen und Ergebnissicherung darstellen.

In diesem Zusammenhang fordert die LBU die Stadtverwaltung auf, sich zeitnah und engagiert für den Erwerb von geeigneten Grundstücken zum Beispiel für ein Wohnprojekt für alle Generationen einzusetzen. Aufgrund aktueller Entwicklungen zeigen sich u.a. Möglichkeiten im Stadtkern. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass damit ein Grundstein gelegt wird für nachbarschaftliches, selbstbestimmtes, ökologisches und gleichzeitig kostengünstiges Wohnen.

Zeitplan für Umsetzung Klimaschutzmaßnahmen

Vor einem Jahr hat – nach langen inhaltlichen Vorbereitungen und erheblichem Input durch die LBU – der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung einer dringend notwendigen Klimaschutzstrategie gefasst. Passiert ist seither fast nichts, obwohl der Klimawandel erkennbar immer dramatischere direkte Auswirkungen auf unser aller Leben hat. Einzige Ausnahme: ein sehr gut angenommener Beratungstermin für die Häuslebauer im Herrengarten auf Vorschlag der LBU.

Wir verkennen nicht die extrem schwierigen Arbeitsbedingungen der Stadtverwaltung in Zeiten der Pandemie und eines knappen Personalbesatzes. Deshalb haben wir „die Füße still gehalten“. Ein weiteres verlorenes Jahr in Sachen Klimaschutz können wir uns aber nicht leisten.

Deshalb fordern wir die Erstellung eines Zeitplanes für die Konkretisierung der Schritte und Umsetzung erster Maßnahmen sowie die Klärung, wer innerhalb der Verwaltung für den Klimaschutz zuständig ist. Die Thematik muss unbedingt in die Orgauntersuchung aufgenommen werden, um einen möglichen Personalaufwand zu quantifizieren.Denn klar ist, wie auch in allen anderen Bereichen, ohne klare Kompetenzzuordnung geht nichts. 

Umsetzung der Maßnahmenvorschläge des Energieberichts zur Energieeinsparung mit einer Amortisationszeit von weniger als 20 Jahren. Einstellung einer entsprechenden Summe in den Haushaltsplan.

Die Umsetzung der Maßnahmen des Energieberichts leistet einen wesentlichen Beitrag zur Einsparung von CO2. Auf der Basis der Zahlen des Berichtes ergibt die Umsetzung der Maßnahmen mit einer Amortisationszeit von weniger als 20 Jahren eine jährliche Einsparung von 29,5 Tonnen CO2. Dies wäre ein erheblicher Beitrag der Stadt im Kampf gegen den Klimawandel. Außerdem liegt die durchschnittliche finanzielle Amortisation bei deutlich unter 10 Jahren (siehe Anlage).

Diesen Antrag hatte die LBU schon im letzten Jahr gestellt. Er wurde einstimmig angenommen. Aus dem aktuellen Energiebericht von 2019, in dem alle Maßnahmenumsetzungen bis einschließlich August 2020 aufgeführt sind, geht hervor, dass bis zu diesem Zeitpunkt keine einzige Maßnahme umgesetzt wurde. Wir gehen deshalb davon aus, dass der größte Teil dieser Maßnahmen auch bis zum Ende des Jahres 2020 nicht umgesetzt wurde. Wir stellen deshalb den Antrag, dass diese in 2021 umgesetzt werden.

Einrichtung zusätzlicher Ladesäulen für E-Autos unter Nutzung des Förderprogrammes SAFE der Landesregierung

Ein wesentlicher Punkt bei den Bemühungen um den Klimaschutz ist die rasche Ausbreitung von nicht-fossilen Antriebsformen wie der E-Mobilität. Ein wesentliches Hemmnis für einen besseren Absatz von Elektrofahrzeugen ist die fehlende flächendeckende Ladeinfrastruktur. Die grün-schwarze Landesregierung hat hierzu mit SAFE ein Förderprogramm aufgelegt, das noch nicht ausgeschöpft ist. Ein entsprechender Haushaltsantrag wurde bereits im letzten Jahr gestellt, aber nicht in zufriedenstellender Weise umgesetzt. Bad Dürrheim sollte die Möglichkeiten des Förderprogramms unbedingt nutzen und gemeinsam mit den Kooperationspartnern des Förderprogramms für eine gute Ladeinfrastruktur sorgen.

Umstellung der Verpflegung bei städtischen Veranstaltungen. Schrittweise Ökologisierung der Verpflegung durch biologische Nahrungsmittel und Getränke sowie eine Erhöhung des Anteils vegetarische Produkte

Bei den letzten Haushaltsberatungen wurde der Beschluss gefasst, das Verpflegungsangebot bei städtischen Veranstaltungen schrittweise zu ökologisieren. Dabei soll das Angebot auf biologische Nahrungsmittel und Getränke umgestellt und der Anteil an vegetarischen Produkten erhöht werden. Bad Dürrheim hat als Gesundheitsstandort eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion – auch im Bereich der Ernährung. Außerdem hat die Art der Ernährung einen erheblichen Einfluss auf den Klimaschutz. Weil die bisherigen Schritte noch unzureichend sind, gilt es daher, die Umsetzung verstärkt anzugehen und das Angebot gemeinsam mit örtlichen Anbietern von Biolebensmitteln weiterzuentwickeln. 

Vergabe der Erfassung der Straßenleuchten mit einer Priorisierung der Sanierungen und technischer Optimierung koppeln

Die Vergabe der technischen Erfassung und Konzeptionierung der Wartungsarbeiten und technischen Optimierung der Straßenbeleuchtung ist grundsätzlich sinnvoll und dringend geboten. Wir beantragen ergänzend, dass hierbei auch eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgt, die sich sowohl am technischen Zustand als auch an den erzielbaren Energie- und damit auch Kosteneinsparungen ausrichtet.

Streichung der Planungskosten von 40.000 Euro Sanierung Luisenstraße

Die Planungskosten, bei denen es sich laut Auskunft des Bauamtes weitgehend um Vermessungskosten handelt, müssen im Gesamtzusammenhang mit den anstehenden Bauprojekten (zum Beispiel Neubau Klinik Limberger) gesehen und diskutiert werden. Zu jetzigen Zeitpunkt Planungskosten einzusetzen erscheint nicht notwendig, da nicht von einer zeitnahen Umsetzung ausgegangen werden kann, auch wenn gerade im Gehwegbereich Sanierungen dringend notwendig sind. Die Realisierungschancen sind frühestens im Zusammenhang mit den Beratungen über einen Nachtragshaushalt im April /Mai klarer zu beurteilen.

Einsetzungen einer Summe für die Ausführungsplanung Sanierung Schulhof GWRS

Die Notwendigkeit der Sanierung des Schulhofes ist unumstritten. Wenn jetzt, angesichts der finanziellen Auswirkungen der Pandemie, die Maßnahme erst 2022 realisiert werden soll, dann sollte zumindest dieses Jahr eine fertige Ausführungsplanung erstellt werden, um im Winter 2021/2022 loslegen zu können. Diese sollte angesichts der Arbeitsbelastung des Bauamtes vergeben werden.

Sanierung der Brücke zum Solemarparkplatz in der ersten Jahreshälfte und Priorisierung weiterer Brückensanierungen

Für die Sanierung der Brücke waren bereits in 2020 Gelder in Höhe von 55.000 Euro eingestellt. Wir gehen davon aus, dass dies seitens der Verwaltung fachlich begründet der Fall war. Die Maßnahme wurde nicht umgesetzt, diese Gelder sind damit verfallen. Jetzt ist die Maßnahme auf 2022 verschoben. Dies ist aus organisatorischen Gründen nicht sinnvoll. Das Solemar wird über weite Teile der ersten Jahreshälfte nicht, oder nur teilweise, öffnen können. Damit wird die sonst sehr wichtige Zufahrt nicht benötigt. Deshalb sollte die Maßnahme jetzt zeitnah umgesetzt werden, um später unnötige Probleme mit Park-Suchverkehr und Zuparken während der Bauzeit zu vermeiden. Wir beantragen die Umsetzung der Maßnahme an der Brücke zum Solemarparkplatz in 2021 und die Einstellung entsprechender Gelder.

Dies sollte auch vor dem Hintergrund erfolgen, dass in den nächsten Jahren umfangreiche Sanierungen an weiteren Brücken anstehen (insbesondere Karlstraße, Salzstraße). Die weiteren anstehenden Brückensanierungen sind zu priorisieren und entsprechend einzuplanen.

Jugendbeteiligung

Der Gemeinderat hat im November 2019 die Verwaltung beauftragt, eine Konzeption für kommunale Jugendbeteiligung zu erarbeiten.

Am 10.03.2020 gab es eine Auftaktveranstaltung der Stadtjugendpflege mit Udo Wenzl, Referent für Jugendbeteiligung beim Landesjugendring Baden-Württemberg, in der Aula der Realschule am Salinensee. Vertreter aus Politik, Schule, Verwaltung und Vereinen trugen ihre Ideen zur Umsetzung zusammen. Um eine passgenaue Konzeption zu erstellen, war eine persönliche Befragung von Jugendlichen an den Schulen vorgesehen. Am 16.03.20 kam es zum ersten Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie. Eine persönliche Befragung der Jugendlichen konnte daher nicht mehr erfolgen. Im Mai 2020 wurde von der Stadtjugendpflege eine Befragung der Jugendlichen per Post durchgeführt. Von 427 angeschriebenen Jugendlichen kamen nur 20 Antworten zurück.

Seither erhielt der Gemeinderat keine näheren Informationen mehr zu diesem Thema. Im November 2020 gab der Stadtjugendpfleger in der Presse bekannt, dass er digitale Formen der Jugendbeteiligung in der Überlegung hat. Eine Konzeption zur kommunalen Jugendbeteiligung liegt dem Gemeinderat bis dato nicht vor. Es ist nicht zu erkennen, dass das Thema engagiert verfolgt wird und die Umsetzung vorankommt.

Nun wurde im Haushaltsentwurf 2021 unter Produkt 362003 Seite 152 Jugendbeteiligung Sachkonto 4431000 Jugendbeteiligung ein Mittelbedarf von 5.200 EUR eingestellt. Neu angemeldet wurden über die Änderungsliste 4.200 EUR. Der angemeldete Mittelbedarf bedarf der Erläuterung und erschließt sich ohne den konzeptionellen Gesamtzusammenhang nicht. Die LBU beantragt, dass die Verwaltung dem Gemeinderat zeitnah das Konzept der Jugendbeteiligung und die entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung vorlegt und erläutert. Die erforderlichen Mittel sind dann ggf. in den Nachtragshaushalt bereit zu stellen.

Antrag zur Unterstützung der Partnerstadt Spotorno

Wir durchleben gerade eine äußerst schwierige Zeit, vor Ort, aber auch in Europa. Dies hat auch einen engen Bezug zu unserer intensiven deutsch-italienischen Partnerschaft mit Spotorno, das wie Italien insgesamt durch die Pandemie und ihre sozialen und wirtschaftlichen Folgen stark betroffen ist und weiter sein wird. 

Die ersten Reflexe der Bundesregierung in der Krise waren leider nicht europäisch. Italien wurde nicht nur sehr spät, nachdem China geholfen hatte mit Schutzausrüstungen und mit der Behandlung von Patienten geholfen, sondern die Bundesregierung verhängte zu Beginn der Krise zusätzlich ein Exportverbot für Schutzausrüstungen und Beatmungsgeräte und dies beinhaltete auch alle dafür notwendigen Bestandteile. 

Das heißt, dass durch Italien schon bestellte und bezahlte Produkte Italien nie erreichten. Auch die Debatte um wirtschaftliche und soziale Hilfe stellt Deutschland und  Italien gegenüber. In Deutschland herrschen viele falsche Stereotype über Italien, die wenigsten nehmen zur Kenntnis, dass Italien auch Nettozahler für den EU Haushalt ist. Gleichzeitig nutzt Salvini die Krise für falsche Infos und Propaganda gegen Deutschland und die EU.

In dieser angespannten Situation brauchen wir Stimmen, Zeichen und Bilder der Solidarität, dass wir Italien nicht alleine lassen werden. Wir sind uns bewusst , dass wir nur gemeinsam aus der Krise kommen werden. Bleiben werden die Bilder und Zeichen in der Krise.

Einige Städte haben deswegen schon ihre Partnerschaften für deutsch-italienische Aktionen mobilisiert. Es wäre schön und wichtig, wenn auch wir im Rahmen unserer Partnerschaft mit Spotorno ein solches Zeichen der Solidarität setzten könnten.

Vieles wäre denkbar. Es könnte überlegt werden ob es nicht möglich ist, geheilte Patienten zur oft sehr notwendigen Nachsorge nach einer Corona-Infektion einen Platz in einer unserer Reha Kliniken zu vermitteln. Eine virtuelle Musikveranstaltung, eine virtuelle gemeinsame Sitzung der Gemeinderäte, eine Solidaritäts-Bildaktion die übermittelt wird, die Planung gemeinsamer Projekte für die Wiederankurbelung des Tourismus … . 

Es wäre auch möglich, dass sie als Bürgermeister und die Gemeinderäte/innen den deutsch-italienischen Aufruf unter www.weareinthistogether.eu unterzeichnen. So hat es zum Beispiel der Bürgermeister von Mannheim gemacht. 

Viele Ideen wären denkbar. Wir regen an, dass wir rasch gemeinsam mit dem Deutsch-italienischen Freundeskreis über solche Zeichen der Solidarität nachdenken, und erste Schritte umsetzen. 

Es war selten wichtiger als heute, die deutsch-italienische Freundschaft zu stärken. 

Rainer Schmid und Wolfgang Kaiser
LBU-Fraktion

Brief der LBU-Fraktion  an Bürgermeister Berggötz zum Thema Weiterentwicklung der Ganztagsschule

Antrag: Brücken bauen – Kommunalpolitik jungen Menschen nahe bringen!

Die Liste für Bürgerbeteiligung beantragt die Entwicklung eines Konzeptes, das geeignet ist, die Bad Dürrheimer Kommunalpolitik und ihre Inhalte für junge Menschen erfahrbar zu machen. Damit soll die vielfach existente gedankliche Mauer zwischen der Kommunalpolitik und jungen Menschen ein Stück weit eingerissen, Interesse geweckt und zur Beteiligung eingeladen werden.

So kann die Basis dafür gelegt werden, dass ein Jugendbeteiligungsprozess nicht – wie in der Vergangenheit – bestenfalls eine „Eintagsfliege“ bleibt, sondern regelmäßiger Bestandteil des Bad Dürrheimer kommunalpolitischen Alltags wird. Längerfristig streben wir damit an, dass junge Menschen ihr aktives und passives Wahlrecht (zweiteres bereits ab 16 Jahren!) häufiger wahrnehmen und sich punktuell auch in kommunalpolitische Themen mit ihren Interessen und Sichtweisen einbringen.

Ein Teil des Konzeptes sollte ein regelmäßiger Kontakt zwischen dem Gemeinderat und den Bad Dürrheimer Schülerinnen und Schülern sein. Inhaltlich vorbereitete Besuche von Gemeinderät/innen und des Bürgermeisters in Schulklassen und themenbezogene Diskussionsrunden gehören dazu ebenso wie Besuche in einer Gemeinderatssitzung, die vor- und  hinterher nachbesprochen werden. Ein weiterer wichtiger Punkt sollten Kontakte in lockerem Rahmen zwischen den Mitgliedern der  Jugendabteilungen der Dürrheimer Vereine und  Gemeinderät/innen und dem Bürgermeister sein. So könnte in einem Grillfest in kleinen Gesprächsrunden Begegnungen und Gespräche ermöglicht werden, die es sonst nur in den seltensten Fällen gäbe. Schließlich geht es auch darum, durch (verständliche!) Kommunikation kommunaler Themen in den sozialen Medien durch die Stadt  näher an junge Menschen heran zu kommen.

Diese und weitere Ansätze können in einem Workshop oder im zu gründenden Schul- und Jugendbeirat besprochen werden.

BEGRÜNDUNG:

Es gibt eine unnötige Diskrepanz zwischen der Bereitschaft vielen junger Menschen, sich in Vereinen für die Gemeinschaft zu engagieren oder sich punktuell in Zukunftsfragen wie gegen die Klimakrise („Fridays for Future“) zu engagieren und einer großen Distanz zur Kommunalpolitik. Dabei ist es gerade so, dass die Möglichkeit, unmittelbar die Zukunft mit zu gestalten in der Kommunalpolitik besonders naheliegend und chancenreich ist. „DIE POLITIK“, die oft fern und unnahbar erscheint, kann hier sehr gut nahe gebracht und von jungen Menschen mit gestaltet werden.  

Die jüngste Kommunalwahl hat landesweit gezeigt, dass die Zahl junger Kandidat/innen gestiegen ist. Darauf gilt es aufzubauen und die Chance zur Mitgestaltung der Zukunft konkret zu machen. Bad Dürrheim hat in einem Jugendbeteiligungsprozess hier erste Erfahrungen gesammelt, auf denen aufgebaut werden kann. Wichtig ist vor allem, dass ein solches Konzept stetig weiter verfolgt wird und nicht nur zeitlich begrenzt Aktivitäten erzeugt. Es ist an der Zeit, dauerhafte Brücken zu bauen!

Antrag für ein Klima-aktives Bad Dürrheim

Konstanz, Münster, Karlsruhe, Heidelberg, Erlangen und bald auch Villingen-Schwenningen gehen mit gutem Beispiel voran. Da die Klimakrise auch Einfluss auf das Reizklima der Baar und damit unser Prädikat als heilklimatischer Kurort haben wird, handelt es sich bei der Eindämmung der Klimakrise um eine globale Aufgabe mit konkreter lokaler Bedeutung. Dementsprechend sollte auch Bad Dürrheim nicht untätig bleiben.

Textentwurf:

Der Gemeinderat von Bad Dürrheim

  1. bekennt sich zum Pariser Klimaabkommen und zu dessen Zielen.
  2. erkennt, dass bisherige Maßnahmen und Planungen auf globaler, nationaler und lokaler Ebene nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Obwohl unsere Kommune bereits Pläne und Strategien zur Emissionsreduzierung entwickelt (jährlicher Energiebericht und systematisches Energiemanagement, Mitglied im Klimabündnis, Pilotkommune im Projekt „nachhaltige Tourismusdestinationen“, Naturwaldkommune …), sind umfassendere Maßnahmen zu ergreifen.
  3. verpflichtet sich deshalb, Bad Dürrheim als heilklimatischen Kurort zur klimaneutralen (Tourismus)gemeinde zu entwickeln, und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen, auch für seine Anerkennung als Luftkurort, als Aufgabe von höchster Priorität an.
  4. berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Hierzu soll für sämtliche Beschlussvorlagen ab Herbst 2019 das Kästchen „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ verpflichtender Bestandteil werden. Wird die Frage mit „Ja, positiv“ oder „Ja, negativ“ beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in Zusammenarbeit mit dem Umweltbüro Donaueschingen schriftlich dargestellt werden. 
  5. fordert den Bürgermeister auf, die personellen und administrativen Ressourcen so zu organisieren, dass die Verwaltung in die Lage versetzt wird, dem Klimaschutz die ihm gebührende Aufmerksamkeit schenken zu können und dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten. 
  6. fordert, dass die Stadt Bad Dürrheim ihre Klimaschutzbemühungen intensiviert, so dass kurzfristig und mittelfristig Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen und anderen Quellen beschlossen werden können.
  7. fordert den Bürgermeister/ die Verwaltung weiter auf, in den Bereichen klimaneutraler Baustoffe und Energieversorgung von Alt- und Neubauten, Mobilitätsmanagement für die Gesamtstadt, Energiemanagement für städtische Gebäude und Erhöhung der Sanierungsrate im Stadtgebiet neue Initiativen zu entwickeln und Projekte auf den Weg zu bringen, die den Klimaschutz in unserer Stadt ernst nehmen.
  8. fordert, dass die Stadt Bad Dürrheim, während sie an der Bekämpfung des Klimawandels arbeitet, ihre Bemühungen zur Anpassung an den Klimawandel weiter vorantreibt, um unvermeidliche Auswirkungen des Klimawandels zu verringern.
  9. stellt fest, dass Klimaschutz nicht nur eine lokale Aufgabe ist, und regt deshalb an, eine Vorreiterrolle im Schwarzwald-Baar-Kreis zu übernehmen. Insbesondere macht der Gemeinderat Land und Bund darauf aufmerksam, dass ein vollständiges Einhalten der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht möglich ist. Erst ein vollständiger Abbau weiterhin bestehender Subventionen für fossile Energieträger, eine sozial gerecht ausgestaltete CO2-Bepreisung, eine grundlegend veränderte Verkehrspolitik und eine klimaschutzkonforme Förderung des (sozialen) Wohnungsbaus würden hier das dringend benötigte Fundament legen.
  10. fordert auch die städtischen Beteiligungen (Kur und Bäder GmbH und Zweckverbände) dazu auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen und dem Gemeinderat dazu vor Jahresende Bericht zu erstatten.
  11. fordert die Schaffung einer Projekt- und Arbeitsgruppe. Diese soll aus kompetenten Bürgerinnen und Bürgern, Vertretern der Parteien, Mitgliedern des Gemeinderats und der Verwaltung (z.B. Umweltbüro) sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Industrie, Klinikbetrieben, Handwerk, etc. bestehen. 

Haushaltsanträge-LBU-2020

zur Datenschutzerklärung