Unsere Haushaltsanträge 2020:

Hier sehen Sie die Anträge, die die LBU-Fraktion zum Haushalt 2020 gestellt hat.

Antrag 1

Flexible Handhabung der Ermöglichung von FSJ-Stellen an Kitas.

Begründung:

Bei den Beratungen im Kita-Beirat am 19.11. wurde deutlich, dass die Gewinnung von Personal für die Kitas sich nach wie vor und zunehmend schwierig gestaltet. Eine punktuelle Unterstützung des pädagogischen Personals könnte hier bei manchen Einrichtungen durch die Schaffung von FSJ-Stellen erreicht werden. Die Stadtverwaltung sollte hier flexibel sein und die Möglichkeit zur Schaffung von solchen Stellen im Angebots- und Bedarfsfall unterstützen.

Antrag 2

Einführung von Flächenmanagement für Baulücken und leerstehende Gebäude unter Inanspruchnahme des Förderprogrammes der Landesregierung.

Begründung:

Die laufenden Beratungen über den Flächennutzungsplan haben deutlich gemacht, dass einerseits die Möglichkeiten einer Ausweisung von Bauflächen begrenzt sind, andererseits aber eine anhaltende Nachfrage sowohl im Kernort als auch in den Teilorten besteht. Gleichzeitig hat das Stadtbauamt aufgezeigt, dass eine flächensparende Innenentwicklung durch Aktivierung von Baulücken und Leerstände hier teilweise Abhilfe schaffen kann.
In der Vergangenheit konnte diese Aktivierung oft aufgrund mangelnder Personalkapazitäten nicht konsequent verfolgt werden. Die grün-schwarze Landesregierung hat nun ein Förderprogramm aufgelegt, das Flächenmanager/innen für einen Zeitraum von 2 Jahren mit 60.000Euro fördert. Einige Gemeinden nutzen diese Möglichkeit bereits. Dazu gehören beispielsweise Aalen, Giengen an der Brenz, Tuttlingen, Donaueschingen und Radolfzell. Erste Erfahrungen mit der konzeptionellen, beratenden und moderierenden Funktion der Flächenmanager/innen sind positiv. Diese können helfen, sowohl den ökologisch schädlichen Flächenfraß zu reduzieren als auch Bauinteressenten Grundstücke zu vermitteln. Dabei helfen vor allem der regelmäßige Kontakt und Gespräche mit den Grundstücks­besitzern.
Bad Dürrheim sollte deshalb rasch beantragen, in das Förderprogramm des Landes zu kommen. Entsprechende Finanzmittel zur Kofinanzierung durch die Stadt werden in den Haushaltsplan eingestellt.

Antrag 3

Aufstockung/Einführung von Leitungsfreistellungen für die städtischen Kitas und Überprüfung weiterer Bedarfe. Einstellung der notwendigen Haushaltsmittel.

Begründung:

Mit dem Beschluss zur Umsetzung des „Gute Kita Gesetzes“ im Land Baden-Württemberg am 14.11. besteht nun die Möglichkeit der Umsetzung dieser dringend notwendigen Entlastung für die Kita-Leitungen aus Bundes- bzw. Landesmitteln. Um eine möglichst rasche Umsetzung spätestens zum Beginn des Kindergartenjahres 2020/21 zu ermöglichen, müssen entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden, die durch die Zuschüsse gedeckt sind. Dieses Signal ist wichtig für die Kitas, da die entsprechenden ergänzenden Personalkapazitäten langfristig vorbereitet werden müssen.
Außerdem ist es notwendig, im Gespräch mit den Leitungen zu klären, ob die durch das Gesetz ermöglichten (zusätzlichen) Leitungszeiten ausreichen, um die gewachsenen Aufgaben zu erfüllen. Dies sollte im Kita-Beirat nach Vorbereitung durch die Verwaltung beraten werden.

Antrag 4

Kauf eines Elektro Street Scooters Work bei der im Haushalt veranschlagten Ersatz­beschaffung für das Wasserwerk.

Begründung:

Auf Nachfrage bei den Haushaltsberatungen im VA wurde klar, dass bisher die Anschaffung eines Fahrzeuges mit konventionellem Antrieb vorgesehen ist. Aus Klimaschutzgründen sollte dagegen unbedingt ein Elektrofahrzeug angeschafft werden. Hier bietet sich der von der Deutschen Post in Aachen produzierte Street Scooter Work an. Dieser wird bereits zu Tausenden erfolgreich eingesetzt (unter anderem in der Region auch bei den TDVS). Er ist außerdem preislich in dem im Haushalt angesetzten Segment von knapp über 40.000 Euro zu bekommen.
Darüber hinaus sollte bei der Planung des neuen Wasserwerkes der Bau einer Fotovoltaik­anlage mit Speicher vorgesehen werden, um für das Fahrzeug künftig eine direkte Lademöglichkeit zu schaffen.

Antrag 5

Umsetzung der Maßnahmenvorschläge des Energieberichtes zur Energieeinsparung mit einer Amortisationszeit von weniger als 20 Jahren. Einstellung einer entsprechenden Summe (ca. 60.000 Euro) in den Haushaltsplan.

Begründung:

Eine Umsetzung der Maßnahmen des Energieberichtes können einen wesentlichen Beitrag zur Einsparung von CO2 erbringen. Auf der Basis der Zahlen des Berichtes ergibt die Umsetzung der Maßnahmen mit einer Amortisationszeit von weniger als 20 Jahren eine jährliche Einsparung von 29,5 Tonnen. Dies wäre ein erheblicher Beitrag der Stadt im Kampf gegen den Klimawandel. Außerdem liegt die durchschnittliche finanzielle Amortisation bei deutlich unter 10 Jahren.
s. Anlage!!

Antrag 6

Umstellung der Verpflegung bei städtischen Veranstaltungen. Schrittweise Ökologisierung der Verpflegung durch biologische Nahrungsmittel und Getränke sowie eine Erhöhung des Anteils vegetarischer Produkte.

Begründung:

Einerseits hat Bad Dürrheim als Gesundheitsstandort eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion auch im Bereich der Ernährung. Dazu kommt, dass die Art der Ernährung einen erheblichen Einfluss auf den Klimaschutz hat. Erste Schritte sind mit dem Ausschenken von Bad Dürrheimer Bio-Mineralwasser und dem Angebot an regionalen Produkten im Kurhaus bereits gegangen worden. Diese Ansätze gilt es weiter zu entwickeln. Nachdem örtlich mehrere Anbieter von Bionahrung vorhanden sind, sollte mit diesen gemeinsam überlegt werden, wie weitere Schritte in Richtung einer Ökologisierung des städtischen Verpflegungsangebotes gegangen werden können. 

 Antrag 7

Einrichtung zusätzlicher Ladesäulen für E-Autos unter Nutzung des Förderprogrammes SAFE der Landesregierung.

Begründung:
Ein wesentlicher Punkt bei den Bemühungen um den Klimaschutz ist die rasche Ausbreitung von nicht-fossilen Antriebsformen wie der E-Mobilität. Voraussetzung für deren bessere Akzeptanz ist nach Meinung der Experten eine gute Lade-Infrastruktur. Die grün-schwarze Landesregierung hat hierzu mit SAFE ein Förderprogramm aufgelegt, das noch nicht ausgeschöpft ist. Diese Möglichkeit sollte Bad Dürrheim unbedingt nutzen.

 Antrag 8

Einstellung von Geldern zur Umsetzung systematischer Klimaschutzaktivitäten

Begründung:

Die gegenwärtig im Gemeinderat diskutierten zusätzlichen Anstrengungen zum kommunalen Klimaschutz erfordern in der Startphase Finanzmittel zur Ermittlung der Ausgangssituation, der Einholung von Informationen über das Vorgehen anderer beispielhaft klimaaktiver Kommunen sowie der Organisation einer einleitenden Bürgerinformation über Problemlage und Handlungsoptionen mit einem hochkarätigen Referenten sowie die Einholung von Expertisen in der Region, zum Beispiel durch die Energieagentur SBK. Dazu ist nach ersten Überlegungen eine Summe von ca. 20.000 Euro in den Haushalt einzubringen. Im Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss wurden diese Überlegungen den Fraktionen vorgestellt.  

Antrag 9    

Erstellung eines Integrierten Mobilitätskonzeptes für Bad Dürrheim. Einstellung von 6.000 Euro in den städtischen Haushalt.

Begründung:

Mittlerweile ist weitgehend unstrittig, dass sowohl im Interesse der Bürgerinnen und Bürger (Ruhebedürfnis, Bedürfnis nach guter Luft und Verkehrssicherheit etc.) als auch im Interesse der Klimaschutzanstrengungen eine Verkehrswende erforderlich ist (Siehe Tagung des Städtetages und Stellungnahmen der Verkehrsministerkonferenz!). Auch ein erster Überblick über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses in unserer Stadt macht deutlich, dass diesem Thema hohe Priorität beigemessen wird. In Zusammenhang mit neuen Hotel- und Klinikbauten sowie neuen Wohnprojekten wird sich die vorhandene Problematik zuspitzen und muss präventiv angegangen werden.
Es geht um die Fragen: Welche Angebote brauchen die Bürger/innen, um künftig mehr zu Fuß zu gehen, Rad zu fahren oder den ÖPNV zu nutzen? Wie muss der fließende und ruhende Verkehr in Bad Dürrheim künftig organisiert werden, um Treibhausgase einzusparen? Wie kann die Lebensqualität in unserer Stadt verbessert werden? 

Antrag 10

Mehrgenerationenwohnen.

Begründung:

Die LBU hat im Mai letzten Jahres einen Antrag an die Stadtverwaltung gestellt mit dem Ziel der Beschlussfassung zur Schaffung eines Bauquartiers im Sinne gemeinschaftlichen Mehrgenerationenwohnens mit bezahlbarem Wohnen in zentraler Lage.
Die Bad Dürrheimer Initiativgruppe „Gemeinschaftliches Wohnen“ im Generationentreff LebensWERT arbeitet in Kooperation mit der Stadtverwaltung seit langem daran, die Grundlagen für ein solches Wohnprojekt zu erarbeiten, es zu entwickeln und zu realisieren. Sie bewegt sich damit ganz im Sinne der vom Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises umfassend diskutierten und einstimmig verabschiedeten Demografiestrategie zur Stärkung des Ländlichen Raums. Mit fachlicher und finanzieller Unterstützung seitens der Landesregierung wurden mittlerweile entscheidende Vorarbeiten geleistet. Schon im Januar 2017 wurden die – bereits an verschiedenen anderen Orten erprobten – Überlegungen zu gemeinschaftlichem Wohnen im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt und diskutiert.
Die LBU ist der Überzeugung, dass damit ein Grundstein gelegt wird für nachbarschaftliches, selbstbestimmtes, ökologisches und gleichzeitig kostengünstiges Wohnen.
m 1.10.2018 nahm der Verwaltungsausschuss die Ausführungen zu diesem Thema zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, das Projekt „gemeinschaftliches Wohnen“ engagiert zu unterstützen und gemeinsam mit Interessenten und Bauträgern zu entwickeln.
Nach einer Anfrage der LBU im März 2019 zum Stand des Projektes referierte Herr Kurz im April 2019 im Stadtentwicklungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung zu Überlegungen über eine mögliche städtebauliche Konzeption.
Es ist an der Zeit, die Umsetzung voranzutreiben, damit das Engagement der vielen Beteiligten nicht ins Leere läuft. Entscheidende Voraussetzung für die Umsetzung sind nach Auffassung der LBU umgehende zeitnahe Anstrengungen zum Auffinden eines geeigneten Baugeländes.
Folgende Standorte sollten für die Entwicklung des Projekts einbezogen und bezüglich ihrer Eignung für die Umsetzbarkeit des Projektes bewertet werden:
– Wennerhof II
– Altes Kinogebäude (ehemals Schlecker)
– Rieggerareal
– Grundstück Ecke Salinen-/Ludwigstraße
– Baulücken allgemein in der Kernstadt
Die LBU beantragt
1.) die erforderlichen weiteren Aktivitäten, insbesondere zum Auffinden geeigneter Standorte und Abstimmung mit interessierten geeigneten Bauträgern innerhalb des Jahres 2020 zu ergreifen,
2.) die Bereitstellung eines entsprechenden Budgets im kommenden Haushalt
a) für die Prüfung geeigneter Grundstücke
b) für den eventuell daraus resultierenden Grunderwerb.